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Handwerk begrüsst verbesserten Steuerbonus
Klarstellung erwartet: Regelung gilt auch für Handwerksleistungen
"Das Handwerk begrüßt die Entscheidung der Großen Koalition,  die steuerliche Förderung des privaten Haushalts als Auftraggeber und Arbeitgeber auszuweiten und zu vereinfachen", erklärt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer aktuellen Pressemitteilung
zu den Entscheidungen des Koalitionsausschusses zur Anpassung der Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen. Man erwarte, dass unter die Rubrik "haushaltsnahe Dienstleistungen" im Koalitionsbeschluss selbstverständlich auch alle Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten von Handwerksbetrieben fallen. Im Gesetz sollte dieser Erwartung des Handwerks mit einer eindeutigen Formulierung entsprochen werden.
Nach zum Teil widersprüchlichen Aussagen und Interpretationen des Koalitionsbeschlusses bedarf es aus Sicht des Handwerks auch einer entsprechenden Klarstellung in der Öffentlichkeit durch die Vertreter der Großen Koalition. Die Handwerksbetriebe haben bereits sehr positiv auf den Beschluss reagiert und wünschen sich jetzt Planungssicherheit.
Laut den Ergebnissen des Koalitionsausschusses soll künftig privaten Haushalten als Auftrag- und als Arbeitgeber bei Ausgaben von maximal 20.000 Euro im Jahr ein 20prozentiger Bonus gewährt werden. Es können also maximal 4.000 Euro jährlich von der Steuerschuld abgezogen werden. Damit knüpft die Koalition an die Beschlüsse der Koalitionsklausur vom Vorjahr in Meseberg an.
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